Nachhaltigkeitsrichtlinien für Lieferanten

Nachhaltigkeitsrichtlinien für Lieferanten



Balzer & Co GmbH



Verhaltenskodex

und Nachhaltigkeitsrichtlinien

für Lieferanten



Vorwort

 

Seit mehr als 40 Jahren gehört Nachhaltigkeit neben der hochwertigen Qualität der Produkte zum unbestrittenen Erfolgsfaktor der Balzer & Co GmbH. Dies gilt in gleichem Maße auch für ihre Zulieferer.

Die neue Nachhaltigkeitsrichtlinie für Lieferanten weist die Geschäftspartner der Balzer & Co GmbH auf die Notwendigkeit des nachhaltigen Wirtschaftens unmissverständlich hin. Diese bildet die Grundlage für ökonomische, ökologische sowie soziale Verantwortung.

Mit diesem Dokument, welches sich auf die weltweit anerkannten und gültigen Leitlinien und Grundsätze stützt, sind alle Grundprinzipien und Standards der Balzer & Co GmbH hinterlegt, die die Firma auch an all Ihre Lieferanten für Güter und Dienstleistungen stellt.

 

 

 

Joachim Balzer
Geschäftsführer

 

 

 

Themen                                                                                                       

 

Allgemeine Grundsätze                                                                               

 

Ökologische Verantwortung                                                                     

 

Geschäftsbeziehungen                                                                                 

Einhaltung des Verhaltenskodex                                                                   

 

 

 

ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE

 

GRUNDSATZ STRIKTER LEGALITÄT

Die Balzer & Co GmbH handelt stets n

ach dem Grundsatz strikter Legalität in allen Aktivitäten, Maßnahmen, Verträge und sonstigen Vorgängen. Entsprechendes erwartet die Balzer & Co GmbH auch von ihren Lieferanten. Geltende Gesetze sowie dieser Verhaltenskodex sind bei den geschäftlichen Aktivitäten mit der Balzer & Co GmbH einzuhalten. Ebenso wird erwartet, dass dritte Parteien, die an der Vertragserfüllung mit der Balzer & Co GmbH beteiligt sind, dazu angehalten werden, diesen Verhaltenskodex ebenso einzuhalten.


UMGANG MIT MITARBEITERN


Sämtliche geltenden und grundlegenden Arbeitnehmerrechte werden von unseren Lieferanten auf Grundlage der aktuellen Gesetzgebung eingehalten.


MENSCHENRECHTE


Unsere Lieferanten achten und wahren die international anerkannten Menschenrechte.


KINDERARBEIT


Unsere Lieferanten beschäftigen nur Mitarbeiter, die das erforderliche Mindestalter auf Grundlage der jeweils geltenden nationalen Gesetzgebung erreicht haben. Ebenso werden die Rechte der Kinder beachtet und respektiert.


ZWANGSARBEIT


Unsere Lieferanten lehnen jede Art der Zwangsarbeit ab und respektieren den Grundsatz der freigewählten Beschäftigung.


VEREINIGUNGSFREIHEIT


Unsere Lieferanten respektieren die Vereinigungsfreiheit sowie das Recht, Interessengruppen zu bilden. Ihre Arbeitnehmer haben auf Basis der nationalen Gesetzgebung das Recht, ihre Interessen wahrzunehmen.


CHANCENGLEICHHEIT


Unsere Lieferanten lehnen jede Art von Diskriminierung der Mitarbeiter aufgrund von Hautfarbe, ethnischer Herkunft, Geschlecht, Alter, Nationalität, sozialer Herkunft, Behinderung und sexueller Orientierung sowie Religionszugehörigkeit oder Weltanschauung ab.

 

FAIRE ARBEITSBEDINGUNGEN


Unsere Lieferanten zahlen Vergütungen und Sozialleistungen, die mindestens den gesetzlichen Standards, Bestimmungen oder Vereinbarungen entsprechen. Die jeweils anwendbaren Regelungen zur Arbeitszeit und Urlaub werden eingehalten.


ARBEITSSCHUTZ UND GESUNDHEITSSCHUTZ


Unsere Lieferanten halten mindestens den jeweils geltenden nationalen Standard für sichere Arbeitsplätze ein und tragen Sorge für angemessene Maßnahmen zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz.


VERANTWORTUNGSBEWUSSTE BESCHAFFUNG VON ROHSTOFFEN


Unsere Lieferanten sind verpflichtet, die notwendige Sorgfalt bei der Beschaffung und Gewinnung von Rohstoffen, einschließlich Konfliktmineralien, walten zu lassen und gegebenenfalls die Herkunft zu überprüfen. Rohstoffe aus konfliktbetroffenen Regionen, sowie der Einsatz und die Beschaffung von Rohstoffen, die rechtswidrig oder durch ethisch nicht vertretbare Maßnahmen erlangt wurden, sind zu vermeiden.

 

ÖKOLOGISCHE VERANTWORTUNG

 

BEHANDLUNG UND ABLEITUNG VON INDUSTRIELLEM ABWASSER


Abwasser aus Betriebsabläufen, Fertigungsprozessen und sanitären Anlagen ist vor der Einleitung oder Entsorgung zu überprüfen und bei Bedarf zu behandeln. Darüber hinaus sollten Maßnahmen getroffen werden, um Abwasser generell zu reduzieren.


UMGANG MIT LUFTEMISSION


Allgemeine Emissionen aus den Betriebsabläufen (Luft- und Lärmemissionen) sowie Treibhausgasemissionen sind vor ihrer Freisetzung zu überwachen, zu überprüfen und bei Bedarf zu behandeln. Der Lieferant ist außerdem verpflichtet, seine Abgasreinigungssysteme zu überwachen und wirtschaftliche Lösungen zu finden, um jede Art von Emission zu reduzieren.


UMGANG MIT ABFALL UND GEFÄHRLICHEN STOFFEN


Der Lieferant geht systematisch und planvoll heran, um anfallenden Abfall zu ermitteln, diesen zu handeln, zu reduzieren und verantwortungsvoll zu entsorgen oder zu recyceln. Chemikalien oder andere Materialien, die umweltschädigende Wirkung entfalten können, sind zu ermitteln und so zu behandeln, dass beim Umgang mit diesen Stoffen, der Beförderung, Lagerung, Nutzung, beim Recycling, der Wiederverwendung und bei ihrer Entsorgung keinerlei Sicherheitsrisiken bestehen.

 

VERBRAUCH VON ROHSTOFFEN UND NATÜRLICHEN RESSOURCEN REDUZIEREN


Der Einsatz und Verbrauch von Ressourcen während der Produktion und die Erzeugung von Abfall jeder Art, einschließlich Wasser und Energie, sind zu reduzieren bzw. zu vermeiden. Entweder geschieht dies direkt am Entstehungsort oder durch geeignete Maßnahmen wie Änderungen der Produktions- und Wartungsprozesse oder weiterer Abläufe im Unternehmen wie die Verwendung alternativer Materialien, Einsparungen, Recycling oder durch Wiederverwendung von Materialien.


UMGANG MIT ENERGIEVERBRAUCH/-EFFIZIENZ


Der Energieverbrauch ist zu überwachen und zu dokumentieren. Wirtschaftliche Lösungen müssen gefunden werden, um die Energieeffizienz zu verbessern und damit den Energieverbrauch zu reduzieren.

 

GESCHÄFTSBEZIEHUNGEN

 

VERMEIDUNG VON INTERESSENKONFLIKTEN


Unsere Lieferanten treffen sachbezogene Entscheidungen und lassen sich nicht von rein persönlichen Interessen leiten.


FREIER WETTBEWERB


Unsere Lieferanten praktizieren einen fairen Wettbewerb und halten sich an die jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen, welche den freien Wettbewerb schützen. Unsere Lieferanten treffen keine Vereinbarungen oder stimmen sich nicht zuvor mit anderen Unternehmen ab, was eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs nach den geltenden Kartellrechtsvorschriften beabsichtigt oder bewirkt und nutzen eine mögliche marktbeherrschende Position nicht rechtswidrig aus.

 

INTEGRITÄT/BESTECHUNG, VORTEILNAHME


Sämtliche Geschäftsaktivitäten unterliegen den höchsten Integritätsstandards. Unsere Lieferanten müssen bei allen Formen von Bestechung, Korruption, Erpressung oder Unterschlagung eine Null-Toleranz-Politik verfolgen. Verfahren zur Überwachung und Durchsetzung der Normen sind anzuwenden, um die Einhaltung der Antikorruptionsgesetze zu gewährleisten.

 

VERTRAULICHKEIT/DATENSCHUTZ


Unsere Lieferanten verpflichten sich zum Schutz privater Informationen und dabei den angemessenen Erwartungen und Interessen ihrer Auftraggeber, Zulieferer, Kunden, Verbraucher und Arbeitnehmer gerecht zu werden. Der Lieferant hat bei der Erfassung, Speicherung, Verarbeitung, Übermittlung und Weitergabe von persönlichen Informationen die Gesetze zu Datenschutz und Informationssicherheit sowie die behördlichen Vorschriften einzuhalten.


GELDWÄSCHE


Unsere Lieferanten beachten die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zur Geldwäscheprävention.


GEISTIGES EIGENTUM


Geistiges Eigentum sowie die Rechte daran sind zu respektieren; Transfer von Technologie- und Knowhow finden nur in geschütztem Rahmen und unter Beachtung der geistigen Eigentumsrechte statt.

 

 

 EINHALTUNG DES VERHALTENSKODEX

 

Unsere Lieferanten geben diesen Verhaltenskodex an Dritte weiter, die zur Erfüllung des Vertragsverhältnisses mit der Balzer & Co GmbH ausgewählt werden, berücksichtigen diesen Verhaltenskodex bei deren Auswahl und bemühen sich ihrerseits, diese zur Einhaltung zu verpflichten sowie dies turnusmäßig zu prüfen. Ein Verstoß gegen diesen Verhaltenskodex führt zu einer Beeinträchtigung der Geschäftsbeziehung zwischen der Balzer & Co GmbH und dem Lieferanten. Ungeachtet möglicher weiterer Rechte behält die Balzer & Co GmbH sich für diesen Fall das Recht vor, die Sachverhaltsaufklärung und Einleitung von Gegenmaßnahmen von seinem Lieferanten zu verlangen. Leitet der Lieferant nachweislich keine geeigneten Gegenmaßnahmen innerhalb einer angemessenen Frist ein oder wiegt der Verstoß gegen den Verhaltenskodex so schwer, dass eine Fortsetzung der Geschäftsbeziehung der Balzer & Co GmbH nicht zuzumuten ist, behält sie sich ungeachtet weiterer Rechte das Recht vor, das Vertragsverhältnis mit dem Lieferanten fristlos zu kündigen oder vom betroffenen Vertrag zurückzutreten.

   

Balzer & Co GmbH

Untere Wiesen 1

D-76669 Bad Schönborn

Fon: +49 7253 80294-10

Fax: +49 7253 32830

info@balzer-co.de

www.balzer-co.de

Stand: 08/2022

* Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) im Text verzichtet.

Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

 

 

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